Acquirer AGB

Unsere Acquirer – neudeutsch für Bank – haben eigene AGB. Die sind genauso wichtig wie unsere AGB. Darum kannst du sie dir hier herunterladen:

Allgemeine Geschäftsbedingungen – Wirecard
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Credorax
Allgemeine Geschäftsbedingungen – Klik & Pay

PAYMILL AGB (ab 2016-12-08)

Auch wir haben AGBs. Unsere AGB können Sie sich als PDF herunterladen oder nachfolgend anschauen.

1. Leistungsangebot

Die PAYMILL GmbH (nachfolgend PAYMILL genannt) ist ein technischer Dienstleister im Bereich der elektronischen Abwicklung bargeldloser Zahlungen mittels Kreditkarte, dem elektronischen Lastschriftenverfahren (nachfolgend zusammen auch Kartentransaktionen genannt) oder PayPal über das Internet. PAYMILL hat hierzu eine Software (nachfolgend PAYMILL-Applikation genannt) entwickelt, auf die der Vertragspartner (nachfolgend Händler genannt) über das Internet zugreifen kann, um hiermit Kartentransaktionen zu initiieren. Die wesentliche Funktionalität der PAYMILL-Applikation besteht darin, die von dem oder über den Händler erfassten Transaktionsdaten entgegenzunehmen und an den zwischen den Parteien jeweils vereinbarten Dritten, der dann die Kartentransaktion im Auftrag des Händlers durchführt (nachfolgend Zahlungsdienstleister genannt), weiterzuleiten. Die für die Abwicklung und Abrechnung der Kartentransaktionen erforderlichen Vertragsbeziehungen mit den Zahlungsdienstleistern unterhält der Händler. PAYMILL kommt nicht in den Besitz der zu übermittelnden Zahlungsbeträge (§ 1 Abs. 10 Nr. 9 ZAG). Der Zugriff auf die PAYMILL- Applikation erfolgt im Wege eines sog. Application Service Providing über eine hierzu von PAYMILL eingerichtete Datenverarbeitungsschnittstelle (nachfolgend Schnittstelle genannt). Die Anbindung der Datenverarbeitungssysteme des Händlers an die Schnittstelle erfolgt durch den Händler nach Maßgabe der über die Internet-Seiten www.paymill.de und www.paymill.org abrufbaren Dokumentation zu der PAYMILL-Applikation (nachfolgend „Dokumentation“ genannt). Die PAYMILL-Applikation, die Schnittstelle und die Dokumentation werden nachfolgend als „PAYMILL-Plattform“ bezeichnet.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Gegenstand dieses Vertrages zwischen PAYMILL und dem Händler ist die Bereitstellung der PAYMILL-Plattform für den Händler durch PAYMILL nach Maßgabe des der PAYMILL vom Händler erteilten Auftrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen PAYMILL GmbH (nachfolgend „der Vertrag“ oder „dieser Vertrag“). Die technische Abwicklung sog. „MOTO payments (Mail Order/Telephone Order) wird nur dann Gegenstand dieses Vertrags, wenn PAYMILL hierzu gegenüber dem Händler ihre explizite Zustimmung erteilt hat. Die PAYMILL- Plattform weist die in der Dokumentation beschriebenen Funktionalitäten auf. übergabepunkt für die zwischen den Parteien zu übermittelnden Daten ist die Ansprache der Schnittstellenfunktion auf der PAYMILL-Plattform im Rechenzentrum.

2.2 Die Anbindung der von dem Händler verwendeten Datenverarbeitungssysteme an das Internet und an die Schnittstelle ist nicht Bestandteil der von PAYMILL zu erbringenden Leistungen und fallen in den alleinigen Verantwortungsbereich des Händlers.

2.3 Die Leistungspflicht von PAYMILL beschränkt sich auf die inhaltlich unveränderte Weiterleitung der über die PAYMILL-Plattform eingegebenen Daten an den jeweiligen Zahlungsdienstleister sowie die inhaltlich unveränderte Weiterleitung der von Zahlungsdienstleistern für den Händler erhaltenen Daten an den Händler. PAYMILL ist berechtigt, für die Erbringung ihrer Dienstleistungen einen Dritten einzuschalten. PAYMILL ist nicht für die inhaltliche Richtigkeit und die Vollständigkeit der zu übermittelnden Daten verantwortlich.

2.4 PAYMILL ist verantwortlich für die Sicherheit von Kreditkartendaten in PAYMILLs Einflussbereich. Dies erstreckt sich auf Daten, die PAYMILL im Zuge der Erbringung von Dienstleistungen für den Händler besitzt, speichert, verarbeitet oder überträgt und solche Daten bzw. Datenmengen, welche die Sicherheit der vom Händler gespeicherten/verarbeiteten Kreditkartendaten beeinträchtigen kann.

3. Nutzungsrecht

3.1 Der Händler erhält ein auf die Vertragsdauer beschränktes, räumlich auf die im Folgenden genannten Länder beschränktes, nicht ausschließliches, nicht unterlizenzierbares, nicht übertragbares und nicht abtretbares Nutzungsrecht, auf die PAYMILL-Plattform mittels Internet zuzugreifen und die mit der PAYMILL-Plattform verbundenen Funktionalitäten gemäß den Regelungen dieses Vertrages und der Dokumentation zu nutzen. Länder: Belgien, Bulgarien, Deutschland, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Färöer Inseln, Gibraltar, Griechenland, Irland, Island, Isle of Man, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Rep., UK, Ungarn. Der Händler ist berechtigt, die Dokumentation ausschließlich zur Anbindung des von ihm verwendeten Datenverarbeitungssystem an die PAYMILL-Plattform zu nutzen und die über die PAYMILL-Plattform an ihn übermittelten Daten auf einem eigenen oder einem Datenverarbeitungssystem eines vom Händler beauftragten Dritten zu speichern.

3.2 Das dem Händler von PAYMILL eingeräumte Nutzungsrecht beschränkt sich ausschließlich auf die Abwicklung von bargeldlosen Zahlungen im Internet. Die Abwicklung von Umsätzen setzt jedoch voraus, dass der Händler über eine entsprechende Vereinbarung mit Zahlungsdienstleistern verfügt, die ihn berechtigen, die jeweiligen Transaktionen zur Zahlung durch Hilfsmittel zu akzeptieren, welche ihm durch eine separate Vereinbarung eingeräumt werden. Ein derartiges Recht wird hiermit nicht eingeräumt, sondern kann nur separat zwischen dem Händler und dem Zahlungsdienstleister vereinbart werden.

3.3 Der Händler ist nicht berechtigt,

3.3.1 eine Objektcodeform eines Teils der PAYMILL-Applikation zurückzuentwickeln,

3.3.2 Dritten Nutzungsrechte an der PAYMILL-Plattform sowie der einzelnen Bestandteile der PAYMILL-Plattform einzuräumen, sei es durch Vermieten, Verleihen oder durch die Erteilung von Unterlizenzen, es sei denn, PAYMILL hat zuvor ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

3.4 Andere Nutzungsrechte als die in diesen Bedingungen genannten werden nicht eingeräumt. Ziffer 7 dieser Vertragsbedingungen bleibt unberührt.

4. Updates / New Releases

4.1 PAYMILL ist jederzeit berechtigt, auch ohne Einverständnis des Händlers, Änderungen an der PAYMILL Plattform (Updates und/oder New Releases) vorzunehmen oder vornehmen zu lassen. Diese Änderungen sind von PAYMILL so zu gestalten, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen nicht eingeschränkt werden.

4.2 Der Händler ist verpflichtet, zur Sicherstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen bereitgestellte Änderungen an der PAYMILL-Plattform (Updates und/oder New Releases) unverzüglich bei sich zu installieren.

4.3 Über wesentliche Updates und/oder New Releases wird PAYMILL den Händler rechtzeitig schriftlich oder per E-Mail informieren.

5. Gewährleistung und Haftung

5.1 PAYMILL sichert dem Händler zu, befugt zu sein, dem Händler die vertragsgegenständliche Nutzung einzuräumen. Der Händler stellt sicher, dass die PAYMILL-Plattform ausschließlich nach Maßgabe dieser Vereinbarung genutzt wird. PAYMILL weist darauf hin, dass es aus technischen Gründen nicht möglich ist, eine ständige Systemverfügbarkeit zu gewährleisten. Für Störungen, die durch die Bereitstellung von Telekommunikation bzw. Internet beim Aufbau der Verbindung zur PAYMILL-Plattform (beispielsweise infolge Leitungsüberlastung) entstehen, haftet PAYMILL nicht.

5.2 Die Gewährleistung von PAYMILL beschränkt sich auf Mängelbehebung der Schnittstelle, die durch Nachbesserung erfolgt. PAYMILL haftet für die Wiederbeschaffung von Daten jedoch nur, wenn der Händler sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können. Die Haftung von PAYMILL ist ausgeschlossen, sofern Schäden auf dem Gebrauch von nicht mehr aktuellen oder gegenüber der Originalfassung unzulässig veränderten Schnittstelleninformationen durch den Händler beruhen.

5.3 Die Haftung von PAYMILL ist ferner ausgeschlossen, sofern Schäden darauf beruhen, dass die Verbindung zur PAYMILL-Plattform gestört ist, es sei denn, der Händler weist nach, dass die Störung auf Umständen beruht, die von PAYMILL zu vertreten sind.

5.4 PAYMILL haftet nicht für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der ihr von dem Händler, von Zahlungsdienstleistern und von sonstigen Dritten übermittelten bzw. aus öffentlichen Verzeichnissen entnommenen und von ihr oder Dritten verwalteten Daten. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt insbesondere bei Auskünften mit unrichtigem oder unvollständigem Inhalt, Hör-, Eingabe-, übertragungs- und übermittlungsfehlern, Identitätsverwechslungen, insbesondere bei unvollständigen Angaben zur Person, unrichtigen oder unvollständigen Auskünften infolge technischer Mängel sowie bei Einschränkungen oder einem Ausfall der Auskunftsbereitschaft aus technischen Gründen.

5.5 In allen übrigen Fällen haftet PAYMILL für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit in vollem Umfang. Für sonstiges fahrlässiges Handeln haftet PAYMILL ausschließlich für
* Personenschäden,
* Schäden, für die PAYMILL aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften einzustehen hat sowie
* Schäden wegen der Verletzung von wesentlichen Pflichten, die die Erreichung des Zwecks dieses Vertrages gefährden bzw. deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages ermöglichen und auf die der Händler regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Im Falle der Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung für einfach fahrlässiges Handeln von PAYMILL auf vertragstypische und bei Vertragsschluss vorhersehbare Schäden begrenzt.

5.6 PAYMILL haftet nicht für Schäden, die durch höhere Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige von ihm nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, amtliche bzw. behördliche Verfügungen im In- und Ausland) eintreten.

5.7 Die Haftung von PAYMILL für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht im Falle eines vorsätzlichen Handelns von PAYMILL.

6. Vergütung; Ersatz von Aufwendungen

6.1 Die vom Händler für die Leistungen der PAYMILL nach diesem Vertrag geschuldeten Entgelte und zu entrichtenden Gebühren (nachfolgend „die Vergütung“) ergeben sich aus dem „Preisverzeichnis“ (www.paymill.org/pricing), soweit nicht zwischen PAYMILL und dem Händler im Einzelfall explizit schriftlich etwas Abweichendes vereinbart ist. Die im „Preis- und Leistungsverzeichnis“ angegebenen Entgelte und Preise werden in EURO wie zuzüglich etwaig insoweit anfallender Steuern, insbesondere zuzüglich Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit diese anfällt, berechnet.

6.2 Für eine Leistung, zu deren Erbringung PAYMILL kraft Gesetzes oder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sie im eigenen Interesse wahrnimmt, wird PAYMILL kein Entgelt berechnen, es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe der gesetzlichen Regelung erhoben.

6.3 änderungen von Entgelten für Leistungen, die vom Händler im Rahmen der Geschäftsverbindung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (insbesondere für die Nutzung der PAYMILL Plattform), werden dem Kunden spätestens sechs Wochen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform oder auf dem mit dem Händler vereinbarten elektronischen Kommunikationsweg angeboten. Die Zustimmung des Händlers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der änderung angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn PAYMILL in ihrem Angebot besonders hinweisen.

6.4 Der Händler kann gegen Ansprüche von PAYMILL nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Händler ist ausgeschlossen.

6.5 Insofern eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift bzw. SEPA-Firmenlastschrift vereinbart ist und der Händler PAYMILL ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat bzw. ein SEPA- Firmenlastschriftmandat erteilt hat, gilt ergänzend das Folgende: Der Händler ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem im SEPA-Mandat bezeichneten Konto zu sorgen und sicherzustellen, dass die fälligen Beträge durch PAYMILL eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Händler im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.
Hinweis: Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der Rechnung bzw. in der Vorabinformation mitgeteilten Betrag abweichen.

6.6 Ein möglicher Anspruch der PAYMILL auf Ersatz von Aufwendungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

6.7 Bei Zahlung per Lastschrift hat der Händler jene Aufwendungen und Gebühren zu tragen, die infolge einer Rückbuchung einer Zahlungstransaktion mangels Kontodeckung oder aufgrund vom Händler falsch übermittelter Daten der Bankverbindung entstehen, insbesondere ein von der Bank des Händlers im Falle der Nichteinlösung einer Lastschrift gegenüber der Bank von PAYMILL berechnetes Entgelt, welches die Bank der PAYMILL als Lastschrifteinreicher weiterbelastet.

7. Verpflichtungen des Händlers

7.1 Der Händler wird den Versuch unterlassen, selbst oder durch nicht autorisierte Dritte Informationen oder Daten unbefugt abzurufen oder in Programme, die von PAYMILL betrieben werden einzugreifen oder eingreifen zu lassen oder in Datennetze von PAYMILL unbefugt einzudringen.

7.2 Bei Zahlung per Lastschrift ist der Händler verpflichtet, eine ausreichende Deckung seines Kontos jederzeit sicherzustellen.

7.3 Der Händler hat für die im Rahmen der von PAYMILL angebotenen Dienstleistungen erforderlichen übermittlungen von Daten, soweit erforderlich, die entsprechenden Einwilligungen seiner Kunden einzuholen. Der Händler ist für die rechtlich ordnungsgemäße Erhebung, Speicherung und übermittlung der Daten seiner Kunden (insbesondere der personenbezogenen Daten) an PAYMILL verantwortlich. Der Händler wird seine Kunden im Rahmen einer Datenschutzerklärung über den Umgang mit Daten informieren.

7.4 Der Händler ist verpflichtet, seine Kunden darauf hinzuweisen, dass seine Leistung durch die Zahlungsdienstleister abgerechnet wird. Sollte der Kunde bzw. Vertragspartner Ansprüche gegen PAYMILL aus dem Abrechnungsverhältnis stellen, verpflichtet sich der Händler, PAYMILL von sämtlichen Ansprüchen oder Forderungen im Innenverhältnis freizustellen.

7.5 Der Händler ist verpflichtet, Passwörter und Logindaten für die PAYMILL-Plattform sicher und vertraulich zu handhaben. Es ist ihm nicht gestattet, diese Informationen an Dritte weiterzugeben oder verfügbar zu machen. Sollten Passwörter oder Logindaten von unbefugten Personen verwendet werden, haftet der Händler für die vertragswidrige Verwendung, Schäden oder Verluste, die hierdurch entstehen.

7.6 Der Händler ist verpflichtet, Daten zur Abwicklung sogenannter „MOTO payments“ (Mail Order/Telephone Order) nur dann über PAYMILL Plattform einzugeben, wenn PAYMILL ihm gegenüber hierzu zuvor ihre explizite Zustimmung erklärt hat.

7.7 Der Händler ist verpflichtet, alle bei Vertragsschluss angeforderten Informationen wahrheitsgemäß und vollständig anzugeben und eine gültige und erreichbare E-Mail-Adresse zu benennen, an die PAYMILL während des Vertragsverhältnisses Mitteilungen versenden kann. Hierzu zählen unter anderem Informationen über änderungen der Händlerstammdaten (wie Bankdaten, Gesellschaftsform, Adresse, Kontaktdaten, Unternehmensdaten) sowie änderungen dieser Vertragsbedingungen. Der Händler hat jede änderung seiner E-Mail-Adresse PAYMILL unverzüglich mitzuteilen. Sollte er dies unterlassen, haftet PAYMILL nicht für eventuell auftretende Schwierigkeiten und Nachteile des Händlers.

7.8 Der Händler verpflichtet sich, PAYMILL die beabsichtigte Einstellung seines Angebots sowie drohende Zahlungsunfähigkeit im Sinne von § 18 Abs. 2 InsO unverzüglich mitzuteilen.

7.9 Der Händler verpflichtet sich gegenüber PAYMILL, seine Lizenzierungsdaten (Public/Private Key) zu schützen und gegenüber Dritten nicht weiterzugeben.

7.10 PAYMILL weist dem Händler, soweit erforderlich in Abstimmung mit dem vom Händler gewählten Zahlungsdienstleister, für die Abwicklung von Kartentransaktionen aufgrund der vom Händler gemachten Angaben zum Geschäftsbetrieb des Händlers eine oder mehrere Händlerkategorien, sogenannte Merchant Category Codes (MCC) zu. Die Zuweisung des jeweiligen MCC erfolgt nach billigem Ermessen von PAYMILL, soweit erforderlich in Abstimmung mit dem vom Händler gewählten Zahlungsdienstleister, unter Berücksichtigung der Regularien der Kartenorganisationen. PAYMILL hat das Recht, die Einstufung, soweit erforderlich in Abstimmung mit dem vom Händler gewählten Zahlungsdienstleister, jederzeit zu ändern, wenn und soweit der PAYMILL dies aufgrund einer erneuten Prüfung des Händlers und unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Händlers für erforderlich hält. Unabhängig von dieser Möglichkeit und diesem Recht hat der Händler jegliche Veränderungen seiner Geschäftstätigkeit mitzuteilen; insbesondere aber nicht ausschließlich neue Aktivitäten, neue Webseiten, neue Produktkategorien oder Dienstleistungen, neue Gebiete bei regulierten Aktivitäten etc.

Der Händler steht für die Richtigkeit der bei Beginn oder während der Laufzeit dieses Vertrags gemachten Angaben ein. Der Händler ist verpflichtet, Einreichungen von Transaktionsdaten über die PAYMILL Plattform nur innerhalb der von PAYMILL zugeteilten MCC durchzuführen.

8. Ansprüche Dritter; Informationspflichten; Freistellung

8.1 Der Händler wird PAYMILL unverzüglich von etwaiger Kenntnis über die mögliche Verletzung von Schutzrechten informieren. Ebenso wird PAYMILL den Händler unverzüglich bei Kenntnis von Schutzrechtsverletzungen informieren. Sind gegen den Händler Ansprüche geltend gemacht worden oder zu erwarten, kann PAYMILL auf ihre Kosten die PAYMILL-Plattform in einem für den Händler zumutbaren Umfang ändern oder austauschen. Ist dies oder die Erwirkung eines Nutzungsrechts mit angemessenem Aufwand nicht möglich, kann jeder der Vertragspartner die Vereinbarung außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist schriftlich kündigen.

8.2 Der Händler verpflichtet sich, PAYMILL im Innenverhältnis von allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Händler oder inhaltlichen Fehlern der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen oder der vom Händler genutzten Internet-Domain beruhen. Dies gilt insbesondere für Urheber-, Marken-, Datenschutz, Wettbewerbsrechtsverletzungen und andere Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften (z.B. StGB) oder Vorschriften und Regularien von Instituten.

9. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

9.1 Der Händler verpflichtet sich, bei seinem Angebot streng auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zu achten. Insbesondere wird er keine rechtswidrigen Inhalte darbieten. Er wird vor allem keine Inhalte, Dienstleistungen, oder ähnliches anbieten, die gegen § 284 StGB (unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels), §130 StGB (Verbreitung von Gewaltverherrlichung) und §184 StGB (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) verstoßen. Darüber hinaus schließt PAYMILL von Anfang an gewisse Produktkategorien aus, zum Beispiel (diese Liste hat nicht den Anspruch auf Vollständigkeit):

  • Nachtclubs
  • Erotikbars
  • Striptease Lokale / Bars
  • Swingerclubs
  • Bordelle jeglicher Neigung
  • Gaststätten / Bars des Rotlicht- oder zwielichtigen Milieus
  • Spielotheken / Spielcasinos  Waffenhandel
  • oder mit den oben genannten Kategorien vergleichbare Kategorien

9.2 Der Händler ist weiter verpflichtet, keine falschen oder irreführenden Angaben zu seinem Angebot in irgendeiner Weise zu veröffentlichen, insbesondere beim Angebot von gebührenpflichtigen Inhalten im Internet diese auch entsprechend durch Gebührenhinweise zu kennzeichnen und nicht als „free content“ anzubieten. Des Weiteren verpflichtet sich der Händler keine Spamming-Aktionen durchzuführen.

9.3 Bei Verletzungen der vorstehenden Regelungen ist PAYMILL jederzeit berechtigt das Vertragsverhältnis mit dem Händler fristlos zu kündigen und die Anbindung an die PAYMILL- Plattform ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen. Der Händler ist im Falle einer Verletzung der vorstehenden Regelungen gegenüber PAYMILL zum Ersatz des entstehenden Schadens verpflichtet und hat PAYMILL im Innenverhältnis von eventuellen Ansprüchen Dritter freizustellen.

10. Geheimhaltungspflichten und Datenschutz

10.1 Der Händler und PAYMILL verpflichten sich, sowohl das Geschäftsgeheimnis als auch die Vertraulichkeit der Kundendaten der jeweils anderen Partei zu wahren. Die Parteien verpflichten sich weiter, alle aus dem vertragsgegenständlichen Geschäft bekannt werdenden Daten und Informationen vertraulich zu behandeln, nur im Rahmen des bestehenden Vertrages zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Hiervon werden diejenigen Fälle nicht erfasst, in denen die jeweilige Partei gesetzlich zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist.

10.2 PAYMILL ist berechtigt den Namen bzw. Firmennamen des Händlers gegenüber Dritten als Referenz zu nennen. Dies gilt insbesondere auch für die Bekanntgabe des Angebots des Händlers mit dem Logo des Händlers und der Nennung seines Namens bzw. Firmennamens auf Webseiten, Broschüren und anderen Dokumenten von PAYMILL. Daraus entsteht jedoch keine Veröffentlichungspflicht für PAYMILL. Soll keine Nennung oder Bekanntgabe erfolgen, so hat der Händler dies schriftlich oder per E-Mail PAYMILL mitzuteilen. Die Geheimhaltungspflicht in 10.1 bleibt hiervon unberührt.

10.3 Die Parteien verpflichten sich weiter, einen Datenschutz im Sinne der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu gewährleisten und aufrecht zu erhalten sowie für die Vertraulichkeit, die Verfügbarkeit und die Richtigkeit der Daten zu sorgen. Insbesondere sind die Parteien verpflichtet, ihre Datenverarbeitungssysteme gegen unbefugte und zufällige Vernichtung, zufälligen Verlust, Fälschung, Diebstahl, widerrechtliche Verwendung, unbefugtes ändern und Kopieren der Daten, unbefugtes Zugreifen auf die Daten und andere unbefugte Bearbeitungen zu sichern.

11. Vertragsdauer

Dieser Vertrag beginnt mit dem Abschluss dieser Vereinbarung durch die Parteien nach Mitteilung von PAYMILL an den Händler über den erfolgreichen Abschluss der Risikoprüfung des Händlers durch PAYMILL oder zu dem für die Abwicklung eines bestimmten Zahlungsverfahrens (z.B. PayPal, Kreditkarte) ggf. abweichend vereinbarten Laufzeitbeginn. Der Vertrag hat eine unbestimmte Laufzeit und kann von beiden Parteien jederzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Monatsende gekündigt werden. Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grunde. PAYMILL ist hierzu insbesondere bei unberechtigten Eingriffen des Händlers in die PAYMILL-Plattform und bei Verletzung der unter Ziffer 3.3 aufgeführten

Verpflichtungen berechtigt. Bei Vertragsbeendigung hat der Händler die Nutzung der PAYMILL- Plattform sofort einzustellen und die zur Verfügung gestellte Dokumentation unverzüglich zurückzugeben. Etwaige Aufwände und Kosten, die aus einer Kündigung für den Händler entstehen (z.B. Datenmigration zu einem neuen Dienstleister) sind vom Händler zu tragen. Für die Vertragsdauer und den Zeitraum danach verpflichten sich PAYMILL und der Partner alle erhaltenen Daten nach den jeweils gültigen Datenschutzbestimmungen zu behandeln.

12. Vertragsänderungen

PAYMILL ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen durch einseitige Erklärung gegenüber dem Händler in Textform bzw. soweit E-Mail-Kommunikation zwischen den Parteien vereinbart ist, auch per E-Mail, zu ändern. Die Zustimmung des Händlers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht binnen 6 Wochen nach Zugang angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn PAYMILL besonders hinweisen.

13. Sonstiges

13.1 Die Präsentation der Leistungen von PAYMILL im Internet stellt kein bindendes Angebot von PAYMILL dar. Diese Vereinbarung kommt mit Unterschrift durch beide Parteien, oder bei Online-Abschluss durch Bestätigung des Händlers an der vorgesehenen Stelle zur Akzeptanz dieser Geschäftsbedingungen und nach entsprechender Auftragsbestätigung von PAYMILL zustande.

13.2 PAYMILL ist berechtigt, Dritte zur Erfüllung seiner aus dieser Vereinbarung entstehenden Verpflichtungen einzuschalten. PAYMILL kann verlangen, dass bestimmte Abwicklungsschritte ganz oder teilweise mit diesen direkt durchgeführt werden. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von PAYMILL ist der Händler nicht berechtigt, Dritte zur Erfüllung der ihm nach dieser Vereinbarung obliegenden Pflichten einzuschalten.

13.3 Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.

14. Salvatorische Klausel

14.1 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden oder sich als undurchführbar erweisen, soll dies die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen nicht berühren. Die Vertragsparteien werden in diesem Falle die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine solche ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt im Fall einer Regelungslücke.

14.2 Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort für die Leistungen von PAYMILL ist der Firmensitz von PAYMILL. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen PAYMILL und dem Händler ist der Firmensitz von PAYMILL, nach Wahl von PAYMILL auch der Sitz des Händlers.

Alte AGBs:

AGB bis 07.12.2016
AGB_bis_29.02.2016
AGB_bis_02.06.2015
AGB_bis_21.10.2013
AGB_bis_02.07.2013